Neue Mieterschutzverordnung Bayern
Die Bayerische Staatsregierung hat am 14. Dezember 2021 eine neue Mieterschutzverordnung (MiSchuV) beschlossen.
Danach gilt ab 1. Januar 2022 in 203 bayerischen Kommunen die Mietpreisbremse. Die bisherige Verordnung, die am 31.12.2021 ausgelaufen ist, umfasste nur 162 Kommunen. Somit gilt der Wohnungsmarkt in etwa jeder zehnten bayerischen Stadt oder Gemeinde offiziell als angespannt.
Neu auf der Liste sind 68 Städte und Gemeinden, während 27 Kommunen aus dem Geltungsbereich der Mieterschutzverordnung herausfallen. Die neue Verordnung gilt zunächst bis Ende 2025.
In der Mieterschutzverordnung sind die Mietpreisbremse, die gesenkte Kappungsgrenze und die Kündigungssperrfrist bei Wohnungsumwandlung geregelt.